Corona Regelungen und Rechtsgrundlagen

Auf Grund des Fortschrittes beim Impfen gelten wieder mehr Lockerungen beim Umgang mit der Corona-Pandemie. Die aktuellen Regelungen für Ihren Bereich und die dazugehörigen Rechtsverordnungen finden Sie bei der Landesregierung unter:

Aktuelle Regelungen

 

Überbrückungshilfe III Plus

Mit der Überbrückungshilfe III Plus unterstützt die Bundesregierung im Förderzeitraum Juli bis September 2021 alle von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler bei der Deckung von betrieblichen Fixkosten ab einem Umsatzrückgang von 30 Prozent. Die Konditionen entsprechen denen der Überbrückungshilfe III. Zusätzlich wird eine Restart-Prämie gewährt. Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte.

Die Antragsfrist endet am 31. März 2022.

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Neustarthilfe Plus

Die Neustarthilfe Plus schließt mit höheren Vorschüssen an die Neustarthilfe an und umfasst den Förderzeitraum 1. Juli - 30. September 2021. Sie unterstützt weiterhin Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie.
Die Antragsfrist endet am 31. März 2022.

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Weitere Infos:

Darüber hinaus stellt die IHK Trier Informationen und Antworten auf verschiedenste Fragen zusammen:

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Auch auf der Homepage der HWK Trier finden Sie die wichtigsten Informationen und Anlaufstellen:

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Selbstverständlich steht Ihnen die Wirtschaftsförderung Trier-Saarburg GmbH auch weiterhin sowohl persönlich als auch telefonisch für Beratungen zur Verfügung. Sie erreichen uns unter der info@wfg-trier-saarburg.de oder 06502/99964-0.