Corona Regelungen und Rechtsgrundlagen
Auf Grund des Fortschrittes beim Impfen gelten wieder mehr Lockerungen beim Umgang mit der Corona-Pandemie. Die aktuellen Regelungen für Ihren Bereich und die dazugehörigen Rechtsverordnungen finden Sie bei der Landesregierung unter:
Überbrückungshilfe III Plus
Mit der Überbrückungshilfe III Plus unterstützt die Bundesregierung im Förderzeitraum Juli bis September 2021 alle von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler bei der Deckung von betrieblichen Fixkosten ab einem Umsatzrückgang von 30 Prozent. Die Konditionen entsprechen denen der Überbrückungshilfe III. Zusätzlich wird eine Restart-Prämie gewährt. Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte.
Die Antragsfrist endet am 31. März 2022.
Neustarthilfe Plus
Die Neustarthilfe Plus schließt mit höheren Vorschüssen an die Neustarthilfe an und umfasst den Förderzeitraum 1. Juli - 30. September 2021. Sie unterstützt weiterhin Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie.
Die Antragsfrist endet am 31. März 2022.
Weitere Infos:
Darüber hinaus stellt die IHK Trier Informationen und Antworten auf verschiedenste Fragen zusammen:
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Auch auf der Homepage der HWK Trier finden Sie die wichtigsten Informationen und Anlaufstellen:
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Selbstverständlich steht Ihnen die Wirtschaftsförderung Trier-Saarburg GmbH auch weiterhin sowohl persönlich als auch telefonisch für Beratungen zur Verfügung. Sie erreichen uns unter der info@wfg-trier-saarburg.de oder 06502/99964-0.