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Bundesförderung für effiziente Gebäude: Neue Förderbedingungen starten beim BAFA

Die neuen Förderbedingungen für die Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gelten ab dem 15.08.2022.

Am 27. Juli 2022 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine Reform der BEG vorgelegt, um die Förderung noch stärker auf erneuerbare Energien und die Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern auszurichten.

Alle Informationen zu den neuen Förderbedingungen finden Sie unter: BAFA - Pressemitteilungen - Bundesförderung für effiziente Gebäude: Neue Förderbedingungen starten beim BAFA

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