Förderungen
Förderung für energieeffiziente Neubauten startet wieder

Ab dem 20.04.2022 können wieder Anträge für den Bau oder den Kauf eines neuen Effizienzhauses / Effizienzgebäudes gestellt werden.
- Wohngebäude werden in drei Effizienzhaus-Stufen gefördert:
- Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse: 10 % (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten, also bis zu 15.000 Euro
- Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse: 12,5 % (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten, also bis zu 18.750 Euro
- Effizienzhaus 40 Plus: 12,5 % (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten, also bis zu 18.750 Euro
- Nichtwohngebäuden werden in zwei Effizienzgebäude-Stufen gefördert:
- Effizienzgebäude 40 Erneuerbare-Energien-Klasse: 10 % (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 30 Mio. Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten, also bis zu 3 Mio. Euro
- Effizienzgebäude 40 Nachhaltigkeits-Klasse: 12,5 % (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 30 Mio. Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten, also bis zu 3,75 Mio. Euro
Alle Informationen finden Sie unter: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) | KfW