Förderprogramm
Landesförderprogramm „Implementierung betrieblicher Innovationen“ (IBI)

Seit dem 01.01.2021 läuft das vom Förderprogramm „Implementierung betrieblicher Innovationen“ (IBI) des Landes Rheinland-Pfalz, das rheinland-pfälzische Unternehmen bei der Einführung betrieblicher Innovationen unterstützt.
Die Zuwendungen sollen zur Schaffung bzw. Erhaltung Ihrer Leistungs- bzw. Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Mit Hilfe der Zuwendungen sollen Investitionsanreize zur Umsetzung von für die Unternehmen wesentliche Produktinnovationen, innovative Geschäftsmodelle bzw. Innovationen im Produktionsprozess gesetzt werden.
Gefördert werden Investitionskosten von mindestens 250.000 € bei kleinen und 500.000 € bei mittleren Unternehmen, wobei die Förderhöchstgrenze bei fünf Millionen Euro liegt. Der Förderhöchstsatz beträgt bis zu 20 % bei kleinen und 10 % bei mittleren Unternehmen.
Eckdaten:
- Förderprogramm für alle gewerblichen kleinen und mittleren Unternehmen, auch Beherbergung
- Landesweites Programm (keine Fördergebiete)
- Vorgaben bezüglich der Produkt- / Prozessinnovation bzw. des Digitalisierungspotenzials (Einbindung eines Sachverständigen)
- Zuschüsse bis zu 20 % möglich
- Von einer Förderung ausgenommen sind z. B. Bauhauptgewerbe, Einzelhandel, Gastronomie, Camping und Ferienwohnungen
Die Beantragung läuft über die ISB. Weitere Informationen zum Förderprogramm IBI finden Sie unter: 400 Implementierung betrieblicher Innovationen (IBI) | Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) (rlp.de)