Aktuelles

Regionale Wirtschaftsförderung

Ab sofort startet mit der neuen Förderperiode 2022-2027 die neue regionale Wirtschaftsförderung in Rheinland-Pfalz. Dabei bestehen Fördermöglichkeiten im Gebiet der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW-Gebiete).

Mit dem GRW-Programm können Investitionsvorhaben von gewerblichen Unternehmen in strukturschwachen Regionen in Rheinland-Pfalz unterstützt werden. Eine Antragstellung ist ab sofort bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) möglich.

Was wird gefördert?

  • Gefördert werden eigenbetrieblich, gewerblich genutzte Investitionen (nur neue Wirtschaftsgüter) des Anlagevermögens (bauliche Kosten, Maschinen/Einrichtungen) und bestimmte immaterielle Wirtschaftsgüter. Grundsätzlich nicht gefördert werden die Kosten für Grunderwerb, Kraftfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Schiffe, gebrauchte Wirtschaftsgüter, Ersatzbeschaffungsinvestitionen, Eigenleistungen sowie Wirtschaftsgüter, die nicht räumlich ausschließlich in der geförderten Betriebsstätte verbleiben und gemietete, geleaste oder im Wege des Mietkaufs angeschaffte Wirtschaftsgüter. Es werden nur Förderungen bewilligt, deren geplanter Investitionsumfang eine Zuschusshöhe von 20.000 Euro oder mehr zulässt und die innerhalb des höchstmöglichen Investitionszeitraumes von 36 Monaten durchgeführt werden.

Wie wird gefördert?

  • Die Förderung erfolgt als (nicht rückzahlbarer) Investitionszuschuss in Höhe des entsprechenden Förderhöchstsatzes. Dabei kann die Zuwendung je nach Art des Vorhabens von 10 % bis zu 30 % der förderfähigen Kosten betragen (in den LK Birkenfeld und Südwestpfalz jeweils 5 % mehr). Für Investitionsmaßnahmen, deren Investitionsvolumen 10 Mio. Euro überschreitet, wird ein Fördersatz von 5 % für den 10 Mio. Euro übersteigenden Betrag gewährt.

Die Zahl der Fördergebiete steigt von 10 in der vergangenen auf nun 17 Regionen in der aktuellen Förderperiode. Die sieben neuen Regionen sind: Die Landkreise Ahrweiler, Kusel, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich, Rhein-Hunsrück-Kreis sowie die Städte Worms und Trier. Die neue Gebietskulisse gilt für die neue Förderperiode 2022 bis 2027.

Weitere Informationen finden Sie unter: 153 Regionalförderung Fördergebiet Gemeinschaftsaufgabe | Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) (rlp.de)

 

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