Aktuelles
Sonderprogramm Gastgewerbe

Das Sonderprogramm Gastgewerbe - Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Rheinland-Pfälzischen Gastgewerbes vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie - endet zum 30.06.2022.
Das wichtigste in Kürze:
- Förderprogramm für das rheinland-pfälzische, gewerbliche Gastgewerbe
- Investitionen zur Errichtung, Erweiterung, Angebotsumstellung/-erweiterung und Neuaufsetzung des gesamten Betriebsprozesses
- Zuschüsse bis zu 20 % möglich
- Direkte Antragstellung bei der ISB
Der vollständige Antrag auf Förderung muss spätestens am 30.06.2022 bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), Mainz, vorliegen, damit eine Bewilligung möglich ist.
Weitere Informationen finden Sie unter: Einleger_Servicebroschuere_Sonderprogramm_Gastgewerbe.pdf (rlp.de) sowie 299A Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des rheinland-pfälzischen Gastgewerbes vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie (Sonderprogramm Gastgewerbe) | Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) (rlp.de)